ULTRA fit Sporen - Edelstahl rostfrei, 45 mm flach

Artikelnummer: 4744000455

Highlights

ZielgruppeUnisex
Maß ab Stiefel48 mm
SporenradSonnenrad
  • mit Sonnenrad
  • einzigartige Passform und Design, lassen sich durch Biegen an den Fuß anpassen
  • intelligente Sporenriemenführung für optimalen Sitz am Stiefel
  • aus bruchfestem, hochwertigem und rostfreiem Edelstahl gefertigt
Sporen der ULTRA fit Serie werden aus hochwertigem rostfreiem Edelstahl gefertigt. Das so erreichte Höchstmaß an Qualität belegen wir mit einer lebenslangen Bruchgarantie, die auf diese Sporen gewährt wird. Durch das edle Design wirken diese Sporen sehr elegant am Stiefel.
Die innovative Balkenholschlaufe zeichnet sich durch eine verkleinerte Riemenöse und einen nach außen ausgestellten Mittelsteg aus, damit der Sporenriemen innen am Stiefel vorbeigeführt werden kann – für einen bequemen und sicheren Sitz, ohne Drücken oder Verrutschen.
Mehr Informationen
MaterialHS-Edelstahl rostfrei
Halsendeflach
Halslänge45 mm
Maß ab Stiefel48 mm
ZielgruppeUnisex
SporenradSonnenrad
EAN4022853192769

Die hochwertigen Sprenger Ultra Fit und Ultra Fit Extra Grip Sporen sind aus rostfreiem Edelstahl gefertigt und können problemlos mit Wasser gesäubert und danach abgetrocknet werden.

Insbesondere bei Sporen mit Rad sollten Sie darauf achten, dass sich die Rädchen problemlos drehen, denn durch den Gebrauch von Sporen mit feststehenden Rädchen können Verletzungen bei Ihrem Pferd entstehen. Bitte entfernen Sie nach jedem Reiten jeglichen Dreck sowie Fell-, Sand- und Schweißreste im Bereich des Rädchens.

Auch die Argentan Sporen von Sprenger sind aus einem besonders hochwertigen und rostfreien Material gefertigt. Durch die Reinigung mit der Sprenger „Diamond Paste“ erhalten die Sporen ihren strahlenden Glanz zurück.

Sporen aus Edelstahl und Argentan können aufbereitet werden. Auch fehlende Rädchen können in der Regel von Sprenger neu eingesetzt werden, vorausgesetzt der Dorn in noch in Takt. Bitte beachten Sie, dass jegliche Reparaturen oder Reklamationen über Ihren Fachhändler abgewickelt werden müssen.

Dressur- und Spring-LP

„Ein Paar Sporen: zugelassen, sofern sie bei normaler Anwendung nicht geeignet sind, Stich- oder Schnittverletzungen zu verursachen, max. Länge 4,5 cm, gemessen ab dem Stiefel (inkl. Rädchen, beweglich). Der Sporn ist so anzubringen, dass der Dorn am Ende horizontal bzw. nach unten geneigt ausgerichtet ist.“ (Quelle: LPO 2018, S. 76f)

Vielseitigkeits- und Gelände-LP, Geländepferde- sowie Jagdpferde-LP

Teilprüfung Dressur: „Ein Paar Sporen nur wie folgt zugelassen: max. Länge 4,0 cm, gemessen ab dem Stiefel (ggf. inkl. Rädchen, beweglich – jedoch ohne Zacken), mit glatten Endflächen, die bei normaler Anwendung nicht geeignet sind, Stich- oder Schnittverletzungen zu verursachen. Der Sporn ist so anzubringen, dass der Dorn am Ende horizontal bzw. nach unten geneigt ausgerichtet ist.“ (Quelle: LPO 2018, S. 77)

Teilprüfung Gelände bzw. Gelände-LP aller Art und Eignungs-LP mit Teilprüfung Gelände, Kombinierte Dressur-/Spring-LP analog Eignungs-LP mit Teilprüfung Gelände: „Ein Paar Sporen nur wie folgt zugelassen: Länge max. 4,0 cm, gemessen ab dem Stiefel (ggf. inkl. Rädchen, beweglich – jedoch ohne Zacken), mit glatten Endflächen, die bei normaler Anwendung nicht geeignet sind, Stich- oder Schnittverletzungen zu verursachen. Der Sporn ist so anzubringen, dass der Dorn am Ende horizontal bzw. nach unten geneigt ausgerichtet ist.“ (Quelle: LPO 2018, S. 78; inkl. Änderungen/Ergänzungen durch die FN-Kalenderveröffentlichung vom 01.01.2018)

Teilprüfung Springen: „Ein Paar Sporen nur wie folgt zugelassen: max. Länge 4,0 cm, gemessen ab dem Stiefel (ggf. inkl. Rädchen, beweglich – jedoch ohne Zacken), mit glatten Endflächen, die bei normaler Anwendung nicht geeignet sind, Stich- oder Schnittverletzungen zu verursachen. Der Sporn ist so anzubringen, dass der Dorn am Ende horizontal bzw. nach unten geneigt ausgerichtet ist.“ (Quelle: LPO 2018, S. 77f)

Am 01. Januar 2018 tritt die neue LPO in Kraft. Auch beim Einsatz von Gebissen und Sporen wird es Änderungen geben.

So hat sich beispielsweise die Bemessungsgrundlage der Sporenlänge geändert. Hier hat man sich an die Regelung der FEI angepasst, weshalb zukünftig nicht mehr die Länge des Sporenhalses ausschlaggebend ist, sondern die ab dem Stiefel gemessene Länge.

Bei den Gebissen sind insbesondere in der Disziplin Springen Änderungen zu beachten. Bisher konnte ab der Klasse M eine beliebige Zäumung mit Gebiss und/oder Zäumung mit oder ohne Reithalfter verwendet werden. Ab dem 01. Januar 2018 ist dies erst in Prüfungen ab M** erlaubt.

Dafür sind zukünftig in Springpferde-, Geländepferde-, Jagdpferde-, Spring- und Gelände-LP ab Kl. A Drei-Ringe-Gebisse zugelassen. Zulässige Zügelbefestigung: Ein Paar Zügel in den großen Ringen oder ein Paar Zügel in den kleinen Ringen. Nicht zulässig in Verbindung mit Hannoverschem Reithalfter.

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