BootProtect Sporen - Edelstahl rostfrei, 20 mm flach

Artikelnummer: 4772700055

Highlights

ZielgruppeUnisex
Maß ab Stiefel24 mm
  • hammerförmiges Halsende für eine stärkere Einwirkung
  • innenliegende Gummierung schützt das Stiefelleder
  • rutschfester Halt
  • filigranes und besonders schmales Design
  • intelligente Sporenriemenführung mit Balkenhol-Schlaufe für optimalen Sitz am Stiefel
  • aus bruchfestem, rostfreiem Edelstahl gefertigt
Das hammerförmige Halsende ist ideal geeignet, wenn Du Dein Pferd etwas gezielter auffordern und möglichst punktuell einwirken möchtest.

Unsere "BootProtect"-Sporen sind die intelligente Weiterentwicklung der beliebten "Slimline"-Serie. Sie verfügen über eine innenliegende Gummierung des Sporenbügels. Von außen ist dieses besondere Extra unsichtbar - aber es schützt Deinen Reitstiefel zuverlässig. Die Sporen sitzen außerdem rutschfest am Fuß.

Sorge um das empfindliche Fell Deines Pferdes? Keine Bange: Weil der Sporenbügel außen eine glatte Edelstahloberfläche hat, entsteht keine Reibung am Fell. Darum sind die "BootProtect"-Sporen auch geeignet, wenn Dein Pferd sehr sensibel ist oder im Fellwechsel steckt.

Obendrein ist dieses Modell besonders schmal und überzeugt darum mit filigranem Look.

Achtung: Sporenriemen sind im Lieferumfang nicht enthalten.
Mehr Informationen
MaterialHS-Edelstahl rostfrei
Halsendehammerförmig
Halslänge20 mm
Maß ab Stiefel24 mm
ZielgruppeUnisex
Sporenradohne Rad
Farbe silber
EAN4022853243737

Für die Pflege der Sprenger Steigbügel gilt der gleiche Grundsatz wie bei den Gebissen und Sporen: Sie sollten regelmäßig von jeglichem Schmutz befreit werden und erhalten durch Reinigung mit der Diamond Paste ihren Glanz zurück. 

Bei unseren anthrazit und bronzefarbenen Steigbügel- und Sporenmodellen genügt die Reinigung mit einem weichen Tuch und bei Bedarf etwas Wasser.

Die Einlagen der Steigbügel lassen sich am einfachsten nach dem Reiten mit einer Wurzelbürste säubern.

Gelenksteigbügel

Das System 4 Gelenk der Sprenger Gelenksteigbügel ist bei allen Modellen mit einem Überzug aus Gummi geschützt. Dieser Überzug stabilisiert den beweglichen Teil des Bügels und schützt gleichzeitig das Gelenk vor Umwelteinflüssen, wie zum Beispiel Sand und Feuchtigkeit. 

Bitte überprüfen Sie während der regelmäßigen Pflege auch den Zustand der Bügel. Insbesondere nach Stürzen oder Schlägen des Bügels an die Bande, Wände oder Hindernisständer, sollten die Gelenke auf eine einwandfreie Funktion geprüft werden. Bei Verformungen oder eingeschränkter Beweglichkeit des Gelenks sollten Sie sicherheitshalber einen Fachmann zurate ziehen und den Bügel nicht weiter benutzen!

Sporen aus Edelstahl und Argentan können aufbereitet werden. Auch fehlende Rädchen können in der Regel von Sprenger neu eingesetzt werden, vorausgesetzt der Dorn in noch in Takt. Bitte beachten Sie, dass jegliche Reparaturen oder Reklamationen über Ihren Fachhändler abgewickelt werden müssen.

Dressur- und Spring-LP

„Ein Paar Sporen: zugelassen, sofern sie bei normaler Anwendung nicht geeignet sind, Stich- oder Schnittverletzungen zu verursachen, max. Länge 4,5 cm, gemessen ab dem Stiefel (inkl. Rädchen, beweglich). Der Sporn ist so anzubringen, dass der Dorn am Ende horizontal bzw. nach unten geneigt ausgerichtet ist.“ (Quelle: LPO 2018, S. 76f)

Vielseitigkeits- und Gelände-LP, Geländepferde- sowie Jagdpferde-LP

Teilprüfung Dressur: „Ein Paar Sporen nur wie folgt zugelassen: max. Länge 4,0 cm, gemessen ab dem Stiefel (ggf. inkl. Rädchen, beweglich – jedoch ohne Zacken), mit glatten Endflächen, die bei normaler Anwendung nicht geeignet sind, Stich- oder Schnittverletzungen zu verursachen. Der Sporn ist so anzubringen, dass der Dorn am Ende horizontal bzw. nach unten geneigt ausgerichtet ist.“ (Quelle: LPO 2018, S. 77)

Teilprüfung Gelände bzw. Gelände-LP aller Art und Eignungs-LP mit Teilprüfung Gelände, Kombinierte Dressur-/Spring-LP analog Eignungs-LP mit Teilprüfung Gelände: „Ein Paar Sporen nur wie folgt zugelassen: Länge max. 4,0 cm, gemessen ab dem Stiefel (ggf. inkl. Rädchen, beweglich – jedoch ohne Zacken), mit glatten Endflächen, die bei normaler Anwendung nicht geeignet sind, Stich- oder Schnittverletzungen zu verursachen. Der Sporn ist so anzubringen, dass der Dorn am Ende horizontal bzw. nach unten geneigt ausgerichtet ist.“ (Quelle: LPO 2018, S. 78; inkl. Änderungen/Ergänzungen durch die FN-Kalenderveröffentlichung vom 01.01.2018)

Teilprüfung Springen: „Ein Paar Sporen nur wie folgt zugelassen: max. Länge 4,0 cm, gemessen ab dem Stiefel (ggf. inkl. Rädchen, beweglich – jedoch ohne Zacken), mit glatten Endflächen, die bei normaler Anwendung nicht geeignet sind, Stich- oder Schnittverletzungen zu verursachen. Der Sporn ist so anzubringen, dass der Dorn am Ende horizontal bzw. nach unten geneigt ausgerichtet ist.“ (Quelle: LPO 2018, S. 77f)

Am 01. Januar 2018 tritt die neue LPO in Kraft. Auch beim Einsatz von Gebissen und Sporen wird es Änderungen geben.

So hat sich beispielsweise die Bemessungsgrundlage der Sporenlänge geändert. Hier hat man sich an die Regelung der FEI angepasst, weshalb zukünftig nicht mehr die Länge des Sporenhalses ausschlaggebend ist, sondern die ab dem Stiefel gemessene Länge.

Bei den Gebissen sind insbesondere in der Disziplin Springen Änderungen zu beachten. Bisher konnte ab der Klasse M eine beliebige Zäumung mit Gebiss und/oder Zäumung mit oder ohne Reithalfter verwendet werden. Ab dem 01. Januar 2018 ist dies erst in Prüfungen ab M** erlaubt.

Dafür sind zukünftig in Springpferde-, Geländepferde-, Jagdpferde-, Spring- und Gelände-LP ab Kl. A Drei-Ringe-Gebisse zugelassen. Zulässige Zügelbefestigung: Ein Paar Zügel in den großen Ringen oder ein Paar Zügel in den kleinen Ringen. Nicht zulässig in Verbindung mit Hannoverschem Reithalfter.

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