Am 01. Januar 2018 tritt die neue LPO in Kraft. Auch beim Einsatz von Gebissen und Sporen wird es Änderungen geben.
So hat sich beispielsweise die Bemessungsgrundlage der Sporenlänge geändert. Hier hat man sich an die Regelung der FEI angepasst, weshalb zukünftig nicht mehr die Länge des Sporenhalses ausschlaggebend ist, sondern die ab dem Stiefel gemessene Länge.
Bei den Gebissen sind insbesondere in der Disziplin Springen Änderungen zu beachten. Bisher konnte ab der Klasse M eine beliebige Zäumung mit Gebiss und/oder Zäumung mit oder ohne Reithalfter verwendet werden. Ab dem 01. Januar 2018 ist dies erst in Prüfungen ab M** erlaubt.
Dafür sind zukünftig in Springpferde-, Geländepferde-, Jagdpferde-, Spring- und Gelände-LP ab Kl. A Drei-Ringe-Gebisse zugelassen. Zulässige Zügelbefestigung: Ein Paar Zügel in den großen Ringen oder ein Paar Zügel in den kleinen Ringen. Nicht zulässig in Verbindung mit Hannoverschem Reithalfter.