Kindersporen mit Perlon-Sporenriemen - Rostfrei verchromt, 15 mm tropfenförmig

Artikelnummer: 4711580044

Highlights

Zielgruppe Kinder
Maß ab Stiefel 21 mm
Sporenrad ohne Rad
  • kugelförmiges Halsende
  • klassisches Design
  • rostfrei
  • 15mm Halslänge
  • inkl. Perlon Sporenriemen
Das kugelförmige Halsende dieses Sporenmodells ermöglicht Dir eine sanfte Einwirkung.

Durch den verschmälerten Sporenschenkel eignet sich dieses Sporenmodell ideal für Kinderfüße oder kleine Schuhgrößen.

Perlon Sporenriemen im Lieferumfang enthalten.
Mehr Informationen
LPO Zulassung • Dressur(pferde)-, Dressurreiter-, Reitpferde-, Gewöhnungs-LP
• Spring(pferde)-, Geländepferde-, Jagdpferde-, Eignungs-LP mit Gelände
• Vielseitigkeits-, Gelände-LP, FN-Hunterkl. Spr. und Gelände
• Kombin. Dressur-/Spring-LP analog Eignung mit Gelände
Material Rostfrei verchromt
Halsende kugelförmig
inkl. Riemen mit Perlonriemen
Halslänge 15 mm
Maß ab Stiefel 21 mm
Zielgruppe Kinder
Sporenrad ohne Rad
EAN 4022853055675
FAQ

Die hochwertigen Sprenger Ultra Fit und Ultra Fit Extra Grip Sporen sind aus rostfreiem Edelstahl gefertigt und können problemlos mit Wasser gesäubert und danach abgetrocknet werden.

Insbesondere bei Sporen mit Rad sollten Sie darauf achten, dass sich die Rädchen problemlos drehen, denn durch den Gebrauch von Sporen mit feststehenden Rädchen können Verletzungen bei Ihrem Pferd entstehen. Bitte entfernen Sie nach jedem Reiten jeglichen Dreck sowie Fell-, Sand- und Schweißreste im Bereich des Rädchens.

Auch die Argentan Sporen von Sprenger sind aus einem besonders hochwertigen und rostfreien Material gefertigt. Durch die Reinigung mit der Sprenger „Diamond Paste“ erhalten die Sporen ihren strahlenden Glanz zurück.

Sporen aus Edelstahl und Argentan können aufbereitet werden. Auch fehlende Rädchen können in der Regel von Sprenger neu eingesetzt werden, vorausgesetzt der Dorn in noch in Takt. Bitte beachten Sie, dass jegliche Reparaturen oder Reklamationen über Ihren Fachhändler abgewickelt werden müssen.

Dressur- und Spring-LP

„Ein Paar Sporen: zugelassen, sofern sie bei normaler Anwendung nicht geeignet sind, Stich- oder Schnittverletzungen zu verursachen, max. Länge 4,5 cm, gemessen ab dem Stiefel (inkl. Rädchen, beweglich). Der Sporn ist so anzubringen, dass der Dorn am Ende horizontal bzw. nach unten geneigt ausgerichtet ist.“ (Quelle: LPO 2018, S. 76f)

Vielseitigkeits- und Gelände-LP, Geländepferde- sowie Jagdpferde-LP

Teilprüfung Dressur: „Ein Paar Sporen nur wie folgt zugelassen: max. Länge 4,0 cm, gemessen ab dem Stiefel (ggf. inkl. Rädchen, beweglich – jedoch ohne Zacken), mit glatten Endflächen, die bei normaler Anwendung nicht geeignet sind, Stich- oder Schnittverletzungen zu verursachen. Der Sporn ist so anzubringen, dass der Dorn am Ende horizontal bzw. nach unten geneigt ausgerichtet ist.“ (Quelle: LPO 2018, S. 77)

Teilprüfung Gelände bzw. Gelände-LP aller Art und Eignungs-LP mit Teilprüfung Gelände, Kombinierte Dressur-/Spring-LP analog Eignungs-LP mit Teilprüfung Gelände: „Ein Paar Sporen nur wie folgt zugelassen: Länge max. 4,0 cm, gemessen ab dem Stiefel (ggf. inkl. Rädchen, beweglich – jedoch ohne Zacken), mit glatten Endflächen, die bei normaler Anwendung nicht geeignet sind, Stich- oder Schnittverletzungen zu verursachen. Der Sporn ist so anzubringen, dass der Dorn am Ende horizontal bzw. nach unten geneigt ausgerichtet ist.“ (Quelle: LPO 2018, S. 78; inkl. Änderungen/Ergänzungen durch die FN-Kalenderveröffentlichung vom 01.01.2018)

Teilprüfung Springen: „Ein Paar Sporen nur wie folgt zugelassen: max. Länge 4,0 cm, gemessen ab dem Stiefel (ggf. inkl. Rädchen, beweglich – jedoch ohne Zacken), mit glatten Endflächen, die bei normaler Anwendung nicht geeignet sind, Stich- oder Schnittverletzungen zu verursachen. Der Sporn ist so anzubringen, dass der Dorn am Ende horizontal bzw. nach unten geneigt ausgerichtet ist.“ (Quelle: LPO 2018, S. 77f)

Am 01. Januar 2018 tritt die neue LPO in Kraft. Auch beim Einsatz von Gebissen und Sporen wird es Änderungen geben.

So hat sich beispielsweise die Bemessungsgrundlage der Sporenlänge geändert. Hier hat man sich an die Regelung der FEI angepasst, weshalb zukünftig nicht mehr die Länge des Sporenhalses ausschlaggebend ist, sondern die ab dem Stiefel gemessene Länge.

Bei den Gebissen sind insbesondere in der Disziplin Springen Änderungen zu beachten. Bisher konnte ab der Klasse M eine beliebige Zäumung mit Gebiss und/oder Zäumung mit oder ohne Reithalfter verwendet werden. Ab dem 01. Januar 2018 ist dies erst in Prüfungen ab M** erlaubt.

Dafür sind zukünftig in Springpferde-, Geländepferde-, Jagdpferde-, Spring- und Gelände-LP ab Kl. A Drei-Ringe-Gebisse zugelassen. Zulässige Zügelbefestigung: Ein Paar Zügel in den großen Ringen oder ein Paar Zügel in den kleinen Ringen. Nicht zulässig in Verbindung mit Hannoverschem Reithalfter.

Teilen: