Balkenhol Sporen für Damen - Argentan handpoliert, 40 mm abgerundet

Artikelnummer: 4717000440

Highlights

Zielgruppe Damen
Maß ab Stiefel 44 mm
Sporenrad Sonnenrad
  • Dressursporen mit Sonnenrad
  • intelligente Sporenriemenführung für optimalen Sitz am Stiefel
  • aus massivem und bruchfestem Argentan gefertigt
  • elegantes Design
Das Sonnenrad ermöglicht Dir eine punktuelle, stärkere Einwirkung und eignet sich gut für Pferde, die kaum auf den Schenkel reagieren.

Durch das elegante Design wirken diese Sporen besonders edel am Stiefel. Aus massivem, bruchfestem Argentan gefertigt, geben sie aufgrund des höheren Gewichts ein sicheres Gefühl und sind deshalb besonders beliebt unter Dressurreitern.

Achtung: Sporenriemen sind im Lieferumfang nicht enthalten.
Mehr Informationen
LPO Zulassung Zugelassen für:
• Dressur-, Dressurreiter-, Dressurpferde-, Reitpferde- und Gewöhnungs-LP
• Spring-, Springpferde-LP und FN-Hunterklassen Springen
• Eignungs-LP und Kombinierte Dressur-/Spring-LP analog Eignungs-LP
Material Argentan handpoliert
Halsende abgerundet
Halslänge 40 mm
Maß ab Stiefel 44 mm
Zielgruppe Damen
Sporenrad Sonnenrad
EAN 4022853108128
FAQ

Die hochwertigen Sprenger Ultra Fit und Ultra Fit Extra Grip Sporen sind aus rostfreiem Edelstahl gefertigt und können problemlos mit Wasser gesäubert und danach abgetrocknet werden.

Insbesondere bei Sporen mit Rad sollten Sie darauf achten, dass sich die Rädchen problemlos drehen, denn durch den Gebrauch von Sporen mit feststehenden Rädchen können Verletzungen bei Ihrem Pferd entstehen. Bitte entfernen Sie nach jedem Reiten jeglichen Dreck sowie Fell-, Sand- und Schweißreste im Bereich des Rädchens.

Auch die Argentan Sporen von Sprenger sind aus einem besonders hochwertigen und rostfreien Material gefertigt. Durch die Reinigung mit der Sprenger „Diamond Paste“ erhalten die Sporen ihren strahlenden Glanz zurück.

Sporen aus Edelstahl und Argentan können aufbereitet werden. Auch fehlende Rädchen können in der Regel von Sprenger neu eingesetzt werden, vorausgesetzt der Dorn in noch in Takt. Bitte beachten Sie, dass jegliche Reparaturen oder Reklamationen über Ihren Fachhändler abgewickelt werden müssen.

Dressur- und Spring-LP

„Ein Paar Sporen: zugelassen, sofern sie bei normaler Anwendung nicht geeignet sind, Stich- oder Schnittverletzungen zu verursachen, max. Länge 4,5 cm, gemessen ab dem Stiefel (inkl. Rädchen, beweglich). Der Sporn ist so anzubringen, dass der Dorn am Ende horizontal bzw. nach unten geneigt ausgerichtet ist.“ (Quelle: LPO 2018, S. 76f)

Vielseitigkeits- und Gelände-LP, Geländepferde- sowie Jagdpferde-LP

Teilprüfung Dressur: „Ein Paar Sporen nur wie folgt zugelassen: max. Länge 4,0 cm, gemessen ab dem Stiefel (ggf. inkl. Rädchen, beweglich – jedoch ohne Zacken), mit glatten Endflächen, die bei normaler Anwendung nicht geeignet sind, Stich- oder Schnittverletzungen zu verursachen. Der Sporn ist so anzubringen, dass der Dorn am Ende horizontal bzw. nach unten geneigt ausgerichtet ist.“ (Quelle: LPO 2018, S. 77)

Teilprüfung Gelände bzw. Gelände-LP aller Art und Eignungs-LP mit Teilprüfung Gelände, Kombinierte Dressur-/Spring-LP analog Eignungs-LP mit Teilprüfung Gelände: „Ein Paar Sporen nur wie folgt zugelassen: Länge max. 4,0 cm, gemessen ab dem Stiefel (ggf. inkl. Rädchen, beweglich – jedoch ohne Zacken), mit glatten Endflächen, die bei normaler Anwendung nicht geeignet sind, Stich- oder Schnittverletzungen zu verursachen. Der Sporn ist so anzubringen, dass der Dorn am Ende horizontal bzw. nach unten geneigt ausgerichtet ist.“ (Quelle: LPO 2018, S. 78; inkl. Änderungen/Ergänzungen durch die FN-Kalenderveröffentlichung vom 01.01.2018)

Teilprüfung Springen: „Ein Paar Sporen nur wie folgt zugelassen: max. Länge 4,0 cm, gemessen ab dem Stiefel (ggf. inkl. Rädchen, beweglich – jedoch ohne Zacken), mit glatten Endflächen, die bei normaler Anwendung nicht geeignet sind, Stich- oder Schnittverletzungen zu verursachen. Der Sporn ist so anzubringen, dass der Dorn am Ende horizontal bzw. nach unten geneigt ausgerichtet ist.“ (Quelle: LPO 2018, S. 77f)

Am 01. Januar 2018 tritt die neue LPO in Kraft. Auch beim Einsatz von Gebissen und Sporen wird es Änderungen geben.

So hat sich beispielsweise die Bemessungsgrundlage der Sporenlänge geändert. Hier hat man sich an die Regelung der FEI angepasst, weshalb zukünftig nicht mehr die Länge des Sporenhalses ausschlaggebend ist, sondern die ab dem Stiefel gemessene Länge.

Bei den Gebissen sind insbesondere in der Disziplin Springen Änderungen zu beachten. Bisher konnte ab der Klasse M eine beliebige Zäumung mit Gebiss und/oder Zäumung mit oder ohne Reithalfter verwendet werden. Ab dem 01. Januar 2018 ist dies erst in Prüfungen ab M** erlaubt.

Dafür sind zukünftig in Springpferde-, Geländepferde-, Jagdpferde-, Spring- und Gelände-LP ab Kl. A Drei-Ringe-Gebisse zugelassen. Zulässige Zügelbefestigung: Ein Paar Zügel in den großen Ringen oder ein Paar Zügel in den kleinen Ringen. Nicht zulässig in Verbindung mit Hannoverschem Reithalfter.

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