ULTRA fit EXTRA GRIP Sporen "Black Series" - Edelstahl rostfrei anthrazit, 20 mm kugelförmig

Artikelnummer: 4752100061

Highlights

ZielgruppeUnisex
Maß ab Stiefel25 mm
Sporenradohne Rad
Farbe Gummischwarz§/Bilder_Web/Pferdesport/Farbicons/black.png
  • kugelförmiges Halsende für eine noch weichere Einwirkung als mit herkömmlichen abgerundeten Sporen
  • edles Design in Anthrazit für einen trendbewussten Auftritt
  • noch besserer Sitz und stilsichere Optik dank des schlichten Überzugs aus Weichgummi
  • schonend zum Stiefelleder
  • intelligente Sporenriemenführung mit Balkenhol-Schlaufe für optimalen Sitz am Stiefel
  • aus bruchfestem, rostfreiem Edelstahl gefertigt
Bereit für einen echten Allrounder? Das kugelförmige Halsende dieses Modells ermöglicht Dir eine besonders sanfte Einwirkung.

Die Sporen der Ultra fit Extra Grip Serie sind zusätzlich mit einem Weichgummi-Überzug versehen, der besonders strapazierfähig und langlebig ist. Dieser garantiert nicht nur einen guten Sitz und einen zeitlosen Look. Auch Deinen Reitstiefeln tust du damit etwas Gutes, denn durch den weichen Gummiüberzug wird das Leder geschont. Und dank der besonderen Anthrazit-Optik ist Dir ein trendbewusster Auftritt sicher.

Ein besonders praktisches Extra: Die Sporen lassen sich einfach und individuell an Deinen Fuß anpassen.

Achtung: Sporenriemen sind im Lieferumfang nicht enthalten.
Mehr Informationen
LPO Zulassung• Dressur(pferde)-, Dressurreiter-, Reitpferde-, Gewöhnungs-LP
• Spring(pferde)-, Geländepferde-, Jagdpferde-, Eignungs-LP mit Gelände
• Vielseitigkeits-, Gelände-LP, FN-Hunterkl. Spr. und Gelände
• Kombin. Dressur-/Spring-LP analog Eignung mit Gelände
MaterialEdelstahl rostfrei, anthrazit
Halsendekugelförmig
Halslänge20 mm
Maß ab Stiefel25 mm
ZielgruppeUnisex
Sporenradohne Rad
Farbe
Farbe Gummischwarz§/Bilder_Web/Pferdesport/Farbicons/black.png
EAN4022853217783

Die hochwertigen Sprenger Ultra Fit und Ultra Fit Extra Grip Sporen sind aus rostfreiem Edelstahl gefertigt und können problemlos mit Wasser gesäubert und danach abgetrocknet werden.

Insbesondere bei Sporen mit Rad sollten Sie darauf achten, dass sich die Rädchen problemlos drehen, denn durch den Gebrauch von Sporen mit feststehenden Rädchen können Verletzungen bei Ihrem Pferd entstehen. Bitte entfernen Sie nach jedem Reiten jeglichen Dreck sowie Fell-, Sand- und Schweißreste im Bereich des Rädchens.

Auch die Argentan Sporen von Sprenger sind aus einem besonders hochwertigen und rostfreien Material gefertigt. Durch die Reinigung mit der Sprenger „Diamond Paste“ erhalten die Sporen ihren strahlenden Glanz zurück.

Sporen aus Edelstahl und Argentan können aufbereitet werden. Auch fehlende Rädchen können in der Regel von Sprenger neu eingesetzt werden, vorausgesetzt der Dorn in noch in Takt. Bitte beachten Sie, dass jegliche Reparaturen oder Reklamationen über Ihren Fachhändler abgewickelt werden müssen.

Dressur- und Spring-LP

„Ein Paar Sporen: zugelassen, sofern sie bei normaler Anwendung nicht geeignet sind, Stich- oder Schnittverletzungen zu verursachen, max. Länge 4,5 cm, gemessen ab dem Stiefel (inkl. Rädchen, beweglich). Der Sporn ist so anzubringen, dass der Dorn am Ende horizontal bzw. nach unten geneigt ausgerichtet ist.“ (Quelle: LPO 2018, S. 76f)

Vielseitigkeits- und Gelände-LP, Geländepferde- sowie Jagdpferde-LP

Teilprüfung Dressur: „Ein Paar Sporen nur wie folgt zugelassen: max. Länge 4,0 cm, gemessen ab dem Stiefel (ggf. inkl. Rädchen, beweglich – jedoch ohne Zacken), mit glatten Endflächen, die bei normaler Anwendung nicht geeignet sind, Stich- oder Schnittverletzungen zu verursachen. Der Sporn ist so anzubringen, dass der Dorn am Ende horizontal bzw. nach unten geneigt ausgerichtet ist.“ (Quelle: LPO 2018, S. 77)

Teilprüfung Gelände bzw. Gelände-LP aller Art und Eignungs-LP mit Teilprüfung Gelände, Kombinierte Dressur-/Spring-LP analog Eignungs-LP mit Teilprüfung Gelände: „Ein Paar Sporen nur wie folgt zugelassen: Länge max. 4,0 cm, gemessen ab dem Stiefel (ggf. inkl. Rädchen, beweglich – jedoch ohne Zacken), mit glatten Endflächen, die bei normaler Anwendung nicht geeignet sind, Stich- oder Schnittverletzungen zu verursachen. Der Sporn ist so anzubringen, dass der Dorn am Ende horizontal bzw. nach unten geneigt ausgerichtet ist.“ (Quelle: LPO 2018, S. 78; inkl. Änderungen/Ergänzungen durch die FN-Kalenderveröffentlichung vom 01.01.2018)

Teilprüfung Springen: „Ein Paar Sporen nur wie folgt zugelassen: max. Länge 4,0 cm, gemessen ab dem Stiefel (ggf. inkl. Rädchen, beweglich – jedoch ohne Zacken), mit glatten Endflächen, die bei normaler Anwendung nicht geeignet sind, Stich- oder Schnittverletzungen zu verursachen. Der Sporn ist so anzubringen, dass der Dorn am Ende horizontal bzw. nach unten geneigt ausgerichtet ist.“ (Quelle: LPO 2018, S. 77f)

Am 01. Januar 2018 tritt die neue LPO in Kraft. Auch beim Einsatz von Gebissen und Sporen wird es Änderungen geben.

So hat sich beispielsweise die Bemessungsgrundlage der Sporenlänge geändert. Hier hat man sich an die Regelung der FEI angepasst, weshalb zukünftig nicht mehr die Länge des Sporenhalses ausschlaggebend ist, sondern die ab dem Stiefel gemessene Länge.

Bei den Gebissen sind insbesondere in der Disziplin Springen Änderungen zu beachten. Bisher konnte ab der Klasse M eine beliebige Zäumung mit Gebiss und/oder Zäumung mit oder ohne Reithalfter verwendet werden. Ab dem 01. Januar 2018 ist dies erst in Prüfungen ab M** erlaubt.

Dafür sind zukünftig in Springpferde-, Geländepferde-, Jagdpferde-, Spring- und Gelände-LP ab Kl. A Drei-Ringe-Gebisse zugelassen. Zulässige Zügelbefestigung: Ein Paar Zügel in den großen Ringen oder ein Paar Zügel in den kleinen Ringen. Nicht zulässig in Verbindung mit Hannoverschem Reithalfter.

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